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Racial Profiling muss abgeschafft werden!

„Die Praxis des ‚Racial Profiling‘ gehört abgeschafft, da es Menschen aufgrund ihres Aussehens und Auftretens diskriminiert. Das öffnet dem Rassismus Türen, die wir schnellstens wieder zuschlagen müssen“, so Anna Pfeiffer, Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO.

Unter ‚Racial Profiling’ (auch: ‚Ethnischem Profiling’) versteht man polizeiliche Maßnahmen, die auf phänotypischen, ethnischen und religiösen Merkmalen und/oder einer unterstellten nationalen Herkunft einer Person beruhen. Dazu gehören beispielsweise Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen. Dieses Vorgehen ist für das Bundesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Ausdruck des institutionalisierten Rassismus in Deutschland, denn es stellt eine nicht hinnehmbare Diskriminierung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie sämtlichen betroffenen Gästen dar. Auch Menschen aus unserem Verband machen vermehrt solche Erfahrungen. Wir kritisieren diese Praxis scharf und stellen fest, dass sie nicht mit dem Art.3 Abs. 3 des Grundgesetzes vereinbar ist. Deshalb muss sie abgeschafft werden.

Wir fordern die Bundespolitik auf: 1. Den § 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes abzuschaffen, da er verdachtsunabhängige Kontrollen erlaubt. 2. In den § 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes das ‚Racial Profiling’ als Diskriminierungstatbestand aufzunehmen. 3. Melde- und Beschwerdestrukturen für alle Menschen zu schaffen, deren Menschenrechte durch rassistische polizeiliche Eingriffe beschnitten werden. 4. Interkulturelles Training flächendeckend in die Aus- und Weiterbildung der Polizei aufzunehmen. Hierdurch würden Polizist*innen befähigt, ihre hoheitlichen Aufgaben reflektierter und ohne ‚Racial Profiling’ ausführen können.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte gab bereits 2013 zahlreiche entsprechende Empfehlungen an Gesetzgebung, Gerichte und Polizei.

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Rücknahme der Vorbehaltserklärung der UN – Kinderrechtskonvention in Deutschland

Bereits seit September 1990 trat die UN – Kinderrechtskonvention in Kraft. Noch im darauf folgenden Jahr verpflichteten sich Regierungsvertreter der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.

Die Kinderrechtsorganisation der UNO fasst die 54 Artikel in 10 Grundrechte zusammen:

1. das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;

2. das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;

3. das Recht auf Gesundheit;

4. das Recht auf Bildung und Ausbildung;

5. das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;

6. das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;

7. das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;

8. das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;

9. das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;

10. das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

Außer die USA und Somalia haben alle Staaten diesen Grundkonsens über die Rechte von Kindern ratifiziert. Einige davon wiederum unter Vorbehalt. So bisher auch Deutschland. Mit der Ratifizierung der Konvention gab Deutschland 1992 eine Vorbehaltserklärung ab. Mit dieser Erklärung galt die Konvention nicht für alle Kinder und Jugendlichen. Punkt IV der Vorbehaltserklärung, welcher bis zuletzt noch Bestand hatte, beschnitt massiv die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Dies betraf insbesondere unbegleitete Flüchtlinge, welche eigentlich besondere Schutzbedürftigkeit bedürfen.

Nach nunmehr fast 20 Jahren entschied sich die Bundesregierung endlich zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung. Das Jugendwerk der AWO begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung einen Schritt zu gehen Artikel 1 des Grundgesetzes zu achten und zu schützen. Wir hoffen, dass sie den Bedeutungsgehalt des Artikels weiter verstehen lernt.

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Aufstehen gegen Rassismus

Die AfD ist zu einer ernsthaften Gefahr geworden, für all jene, die nicht in ihr rechtes Weltbild passen. Deine Stimme gegen rechte Hetze
Wir wollen dem ein Ende machen. Wir greifen ein, wenn Rassistinnen und Rassisten Menschen in unserer Mitte attackieren. Menschenverachtender Stimmungsmache gegen Geflüchtete, Musliminnen und Muslime, Roma und Romnija, Sinti und Sintiza, Jüdinnen und Juden treten wir entgegen.

Wir wehren uns gegen Mordanschläge und Pogrome gegen Geflüchtete. Mit Aufforderungen wie zum Schusswaffengebrauch gegen Geflüchtete an der Grenze wird die AfD zum Stichwortgeber für solche Übergriffe.

Wir sind viele. Wir heißen Geflüchtete willkommen. Wir stehen auf gegen den Rassismus von Pegida, AfD, NPD & Co. Wir erheben unsere Stimmen, um in die gesellschaftlichen Debatten einzugreifen, gegen rechten Populismus.

Wir wenden uns gegen Obergrenzen und Grenzschließungen, die Wasser auf den Mühlen der Rassistinnen und Rassisten wären. Wir stehen für eine offene und gerechte Gesellschaft. Wir lassen nicht zu, dass Menschen gegeneinander ausgespielt werden. Wir wollen Solidarität, Zusammenhalt und ein besseres Leben für alle!

Für weitere Informationen gelangt ihr hier auf die Webseite des Bündnisses.