Über uns
Das Bundesjugendwerk der AWO ist die Dachorganisation des eigenständigen Kinder- und Jugendverbandes der Arbeiterwohlfahrt. Seit seiner Gründung 1978 arbeitet es eng mit seinen deutschlandweiten Mitgliedern, den Landes- und Bezirksjugendwerken, zusammen und veranstaltet für die haupt- und ehrenamtlich Engagierten Arbeitstagungen, Seminare und Treffen.
Das Bundesjugendwerk mischt sich - als Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche - in politische Diskussionen ein und ist Mitglied z.B.
- im Deutschen Bundesjugendring (DBJR)
- in der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe (AGJ)
- im Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit (IDA)
- in der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
- im Bundesforum Kinder- und Jugendreisen
- bei Attac Deutschland
Satzung, Statut, Leitsätze
Wir bekennen uns zu den Grundsätzen des Demokratischen Sozialismus mit seinen Grundwerten: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Dies verankert sich in unseren Leitsätzen und unserem Statut.
Statut des Bundesjugendwerks der Arbeiterwohlfahrt (2016)
Die Satzung mit den dazugehörigen Anlagen, beschlossen 2018:
Satzung des Bundesjugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt (2018)
Anlage 1: Leitsätze des Jugendwerkes (2016)
Anlage 2: Statut der Arbeiterwohlfahrt (2014)
Anlage 3: Schiedsordnung der Arbeiterwohlfahrt (2014)
Struktur des Jugendwerks

Grundsätzlich orientiert sich der Aufbau des Jugendwerks der AWO am basisdemokratischen Aufbau des "Mutterverbandes", das heißt der Arbeiterwohlfahrt. Basisdemokratisch heißt, die Entscheidungsmacht liegt unten, was in der Übersicht dadurch deutlich wird, dass die Bundesebene die unterste Stufe ist.
Es gibt nicht in allen Jugendwerken alle Ebenen (Ort-, Kreis-, Stadtjugendwerke). Landesjugendwerke gibt es in allen Bundesländern. In manchen Bundesländern gibt es nur Landesjugendwerke und keine Bezirks- oder Kreisjugendwerke. In einigen Bundesländern ist hingegen die Bezirksebene stärker gewichtet.
Was die Mitgliedschaft angeht, so sind in der Regel - wie in der Struktur erkennbar - die Jugendwerke der jeweils unteren Ebenen in der nächst oder auch übernächst höheren Ebene als Organisation Mitglied. Einzelne Jugendwerke haben aber auch die satzungskonforme Regelung getroffen, natürliche Einzelpersonen als Mitglieder anzuerkennen, also Personen, die dann direkt Mitglied des Bezirks- oder Kreisjugendwerks sind. Beim Bundesjugendwerk sind in der Regel die Landes- und Bezirksjugendwerke Mitglieder mit Ausnahme von Bundesländern in denen es keine Landes- oder Bezirksjugendwerke gibt.
Alle Jugendwerke verfügen über einen gewählten ehrenamtlichen Vorstand und in der Mehrzahl auch über bezahlte hauptamtliche Mitarbeiter*innen.