Das bedingungslose Grundeinkommen
25.04.2008: Man(n) spricht darüber, Frau auch!
Es wird viel über das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) geredet, diskutiert, gestritten und philosophiert. Zwar findet die Diskussion innerhalb parteiunabhängiger Organisationen intensiver statt, als öffentlich wahrnehmbar in den Parteien selbst.
Auch im Jugendwerk ist das BGE ein heiß diskutiertes und spannendes Thema. Wie im Antrag zum sozialpolitischen Konzept des Jugendwerks zu lesen, gibt es verschiedene Perspektiven, aus denen heraus das BGE betrachtet werden kann. Eine Perspektive ist zum Beispiel die der Mädchen und Frauen. Zunächst stellt sich die Frage: Warum sollte das BGE überhaupt aus weiblicher Sicht betrachtet werden?
Um sich unter anderem mit dieser Frage zu beschäftigen, trafen sich Ende letzten Jahres Vertreterinnen aus Sozialverbänden und Nichtregierungsorganisationen, Unternehmensberaterinnen und Gewerkschafterinnen in Berlin. Der runde Tisch zum Thema "Das BGE aus feministischer Sicht - Traum oder Alptraum?" wurde durch Beiträge von Katja Kipping (Sprecherin des Netzwerks Grundeinkommen), Birgit Zenker (Vorsitzende der Katholischen Arbeitnehmerbewegung) und Gisela Notz (Vorsitzende von "pro familia") in Diskussionsschwung gebracht - die veranschlagte Zeit reichte kaum aus, um alle Beteiligten zu Wort kommen zu lassen. Doch es soll hier nicht darum gehen, ein Diskussionsprotokoll wiederzugeben. Vielmehr sollen einige der angesprochenen Aspekte aus dem geschlossenen Raum befreit werden und die Gedanken beflügeln.
Ausgangspunkt der Diskussion war folgender Ansatz: Da das Konzept der Vollbeschäftigung Männer-zentriert sei und dementsprechend auch der Arbeitsbegriff vor allem aus männlicher Sicht definiert werde, bestünde die Gefahr, dass auch das BGE nur aus männlicher Perspektive gedacht werde. Eine weibliche Befürchtung ist, dass das BGE einen Beitrag zur Verfestigung der Hausfrauenrolle leisten könnte. Kritikerinnen sprechen vom BGE als einer "Hausfrauenprämie" oder "Herdpauschale". Auf Seiten der Gewerkschafterinnen wird dem BGE insbesondere angekreidet, dass sich mit ihm ebenfalls keine Erhöhung der Frauenerwerbsbeteiligung erreichen ließe, sondern Frauen möglicherweise verstärkter als bisher den Rückzug aus dem Arbeitsmarkt antreten würden.
Tatsache ist, dass allein das BGE nicht die Selbstbestimmung der Frau sichern kann. Aber an diese Feststellung schließt sich gleichzeitig die Frage an: Kann und soll das BGE allein die Selbstbestimmung der Menschen sichern? Die Kritikpunkte zeigen, dass manche Fragen anders gestellt werden müssen: Sollte das BGE als eine Art der Bezahlung von Leistung oder besser als eine Ermöglichung von Leistung betrachtet werden? Denn damit wäre zum einen die Logik der derzeitigen sozialen Sicherung gebrochen, die bisher Arbeitszwang und rigide Kontrolle beim Empfang von Hartz IV bedeutet. Zum anderen würde die gesellschaftlich anerkannte und geforderte Lohnerwerbsarbeit an Bedeutung verlieren und den Weg frei machen für andere Werte und Vorstellungen von einem guten Leben. Das würde Mädchen und Frauen die Chance bieten, sich nach ihren Qualifikationen und Möglichkeiten (und nicht nach einem traditionellen Schema) gesellschaftlich zu beteiligen. Die Voraussetzungen dafür sind so gut wie nie zuvor, denn es gab noch nie so viele Frauen mit einer Ausbildung wie zu Beginn des neuen Jahrtausends. Unwahrscheinlich, dass all diese Frauen ihre Qualifikationen mit Erhalt des BGE in den Wind schreiben würden?!
Im Zusammenhang mit der Vorstellung vom guten Leben stellt sich natürlich die Frage, wie die Gesellschaft aussehen soll, in der wir leben wollen. Wollen wir eine Gesellschaft, in der sich Frauen (oder andere, nicht mit der Definitionsmacht Ausgestattete) weiterhin ihre Rechte erkämpfen und immer wieder auf ihren "Sonderstatus" verweisen oder verwiesen werden? Oder wollen wir eine Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt miteinander leben, ohne einfach nur die Rollen zu tauschen? Wenn hier die Rede von "einer Gesellschaft" ist, dann ist damit nicht die deutsche oder irgendeine andere national geschlossene Gesellschaft gemeint. All die Fragen rund um das BGE sollten weltweit gedacht werden, auch wenn das auf den ersten Blick nach erhöhtem Schwierigkeitsgrad aussieht. Aber wenn es möglich ist, weltweit Märkte zu erschließen und Handel zu betreiben, dann darf die Idee eines globalen Grundeinkommens in jedem Fall gedacht werden. Damit erhält auch die Forderung nach Gleichberechtigung viele weitere Facetten, über die es sich in Zukunft zu diskutieren lohnt. Ebenso lohnt es sich zu schauen, welche Rolle das BGE in diesem Zusammenhang spielen kann.
Der runde Tisch in Berlin, an dem sich beinahe nur Frauen versammelt hatten, brachte mir einige Erkenntnisse, mit denen ich vorher in dieser Art nicht gerechnet hatte. Dazu zählt die Erkenntnis, dass eine solche Runde ihre Berechtigung hat, aber nicht als Selbstzweck oder um eben einfach mal (von Frau zu Frau) darüber gesprochen zu haben. Für mich hat dieses Treffen gezeigt, dass ein solch komplexes Thema wie das bedingungslose Grundeinkommen einfach aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden sollte und mögliche Kritikpunkte zugelassen werden sollten. Denn nur so erhält die ganze Diskussion eine andere, neue Qualität, weil klar wird, welche Ängste und Befürchtungen sich hinter mancher Kritik verbergen.
Die weibliche Sicht auf das Grundeinkommen sollte deshalb genauso diskutiert werden wie die globale, soziale, kulturelle, ökologische, gesellschaftspolitische,… und ökonomische Perspektive.
Anja Gutschalk
